Für die regelmäßige Bewertung der Wirksamkeit und der Eignung der integrierten Managementsysteme ist die Geschäftsführung zuständig. Für die Planung und Nachbereitung der internen Audits ist die Abteilung Qualitätsmanagement verantwortlich. Die Durchführung der internen Audits obliegt den Auditoren. Korrekturmaßnahmen werden vom Management-Beauftragten überwacht.
Auditprogramm:

