Das oberste Management verpflichtet sich, rechtskonform zu handeln und die Umsetzung sowie Weiterentwicklung der integrierten Managementsysteme in  den Unternehmen aktiv zu unterstützen. Dies tut sie, erkennbar an folgenden Merkmalen:

Die integrierten Managementsysteme sind nur so gut, wie die oberste  Leitung das gesamte System unterstützt. Daher  ist die Geschäftsleitung verantwortlich  für die Wirksamkeit der integrierten Managementsysteme.

Unsere integrierten Managementsysteme sind kein Selbstzweck, sondern integraler Bestandteil unseres täglichen  Handelns. Dies hat einen Grund: Wir wollen unsere strategischen, qualitäts- und energiebezogenen Ziele erreichen. Daher fragen wir uns bei  Planungen und Rückblicken stets, wie und ob die integrierten Managementsysteme den gewünschten Beitrag zum nachhaltigen Unternehmenserfolg erbringen können oder erbracht haben. Erst wenn der gewünschte Erfolg eintrifft, sind die integrierten Managementsysteme wirksam.

Die Geschäftsleitung stellt sicher, dass IMS-Politik festgelegt ist und das im Einklang mit dieser Politik die jeweiligen Ziele definiert sind.

Die Geschäftsleitung stellt persönlich und durch Benennung von Verantwortlichkeiten und Befugnissen sicher, dass die Anforderungen der Norm DIN EN ISO9001, DIN EN ISO 14001 und DIN EN ISO 50001 in unseren Geschäftsprozessen berücksichtigt werden (Aufgabenzuteilung, Berichtswesen, Prozessdarstellungen, Verfahrensanweisungen).

Jede Tätigkeit oder jeder Satz von Tätigkeiten, die bzw. der Ressourcen verwendet, um Eingaben in Ergebnisse umzuwandeln, kann als Prozess angesehen werden. Das systematische Erkennen sowie Handhaben unserer miteinander in Wechselwirkung zueinander stehenden Prozesse bezeichnen wir als „Prozessorientierung“. Siehe hierzu auch Prozesslandschaft. Die Geschäftsleitung unterstützt das Führungspersonal, indem sie klare Ziele setzt und die zum Gelingen erforderlichen Ressourcen bereitstellt. Die laufenden und endgültigen Resultate der Aufgaben werden durch die Geschäftsleitung benannt und eingefordert.