Aufgrund ihrer Auswirkung bzw. ihrer potentiellen Auswirkung auf die Fähigkeit der Organisation zur beständigen Bereitstellung von Produkten un Dienstleistungen, die die Anforderungen der Kunden und die zutreffenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllen, muss die Organisation

A) die interessierten Parteien, die für ihr Qualitätsmanagementsystem relevant sind,

B) die für ihr Qualitätsmanagementsystem relevanten Anforderungen dieser interessierten Parteien bestimmen.

Interessierte Parteien sind Gruppen oder Personen, die von den Aktivitäten, Produkten oder Dienstleistungen einer Organisation betroffen sind oder Einfluss auf diese haben können. Sie haben unterschiedliche Anforderungen, Bedürfnisse und Erwartungen an die Organisation, und es ist wichtig, dass die Organisation diese versteht und darauf reagiert. Im Rahmen eines IMS sollten alle interessierten Parteien identifiziert und in die Planung, Umsetzung und Überwachung von Geschäftsprozessen einbezogen werden, um eine positive Beziehung zu ihnen aufzubauen und die Leistung der Organisation insgesamt zu verbessern.